Zusätzlich zu den üblichen Sicherheitsrisiken an den meisten alltäglichen Arbeitsplätzen (z. B. elektrische Gefahren und Brandgefahr) bergen Zellkulturlabore auch viele spezifische Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung und Manipulation menschlicher oder tierischer Zellen und Gewebe, die toxisch, ätzend oder mutagen sind Lösungsmittel.Reagenzien.Häufige Gefahren sind versehentliches Durchstechen von Spritzennadeln oder anderen kontaminierten scharfen Gegenständen, Verschüttungen und Spritzer auf Haut und Schleimhäuten, Verschlucken durch orale Pipettierung und Einatmen infektiöser Aerosole.
Das grundlegende Ziel jedes Biosicherheitsprogramms besteht darin, die Exposition des Laborpersonals und der äußeren Umgebung gegenüber potenziell schädlichen biologischen Stoffen zu verringern oder zu beseitigen.Der wichtigste Sicherheitsfaktor in Zellkulturlaboren ist die strikte Einhaltung standardmäßiger mikrobiologischer Praktiken und Techniken.
1. Biosicherheitsniveau
US-Vorschriften und Empfehlungen zur biologischen Sicherheit sind im Dokument „Biosafety in Microbiology and Biomedical Laboratories“ enthalten, das von den Centers for Disease Control (CDC) und den National Institutes of Health (NIH) erstellt und vom US-Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde.Dieses Dokument definiert vier aufsteigende Eindämmungsstufen, die sogenannten Biosicherheitsstufen 1 bis 4, und beschreibt mikrobiologische Praktiken, Sicherheitsausrüstung und Anlagenschutzmaßnahmen für die entsprechenden Risikostufen im Zusammenhang mit dem Umgang mit bestimmten Krankheitserregern.
1.1 Biosicherheitsstufe 1 (BSL-1)
BSL-1 ist ein grundlegendes Schutzniveau, das in den meisten Forschungs- und klinischen Labors üblich ist, und eignet sich für Reagenzien, von denen bekannt ist, dass sie bei normalen und gesunden Menschen keine Krankheiten verursachen.
1.2 Biosicherheitsstufe 2 (BSL-2)
BSL-2 eignet sich für Arzneimittel mit mittlerem Risiko, von denen bekannt ist, dass sie durch Einnahme oder transdermale oder mukosale Exposition beim Menschen Erkrankungen unterschiedlicher Schwere verursachen.Die meisten Zellkulturlabore sollten mindestens BSL-2 erreichen, die spezifischen Anforderungen hängen jedoch von der verwendeten Zelllinie und der Art der durchgeführten Arbeiten ab
1.3 Biosicherheitsstufe 3 (BSL-3)
BSL-3 eignet sich für einheimische oder fremde Krankheitserreger mit bekanntem Aerosolübertragungspotenzial sowie für Krankheitserreger, die schwere und möglicherweise tödliche Infektionen verursachen können.
1.4 Biosicherheitsstufe 4 (BSL-4)
BSL-4 eignet sich für Personen mit hohem Risiko und unbehandelten Fremderregern, die durch infektiöse Aerosole lebensbedrohliche Krankheiten verursachen.Diese Wirkstoffe sind auf eng begrenzte Labore beschränkt.
2. Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB), auch Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) genannt, ist ein Formular, das Informationen über die Eigenschaften bestimmter Stoffe enthält.Das Sicherheitsdatenblatt enthält physikalische Daten wie Schmelzpunkt, Siedepunkt und Flammpunkt, Informationen zur Toxizität, Reaktivität, gesundheitlichen Auswirkungen, Lagerung und Entsorgung des Stoffes sowie empfohlene Schutzausrüstung und Verfahren zum Umgang mit Lecks.
3. Sicherheitsausrüstung
Zur Sicherheitsausrüstung in Zellkulturlaboren gehören wichtige Barrieren wie Biosicherheitsschränke, geschlossene Behälter und andere technische Kontrollen, die die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen verhindern oder minimieren sollen, sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA), die normalerweise mit wichtiger Schutzausrüstung kombiniert wird.Biologische Sicherheitswerkbänke (z. B. Zellkulturhauben) sind die wichtigsten Geräte, die infektiöse Spritzer oder Aerosole, die bei vielen mikrobiellen Verfahren entstehen, kontrollieren und eine Kontamination Ihrer eigenen Zellkultur verhindern können.
4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt eine direkte Barriere zwischen Menschen und gefährlichen Stoffen dar.Dazu gehören Artikel zum persönlichen Schutz, wie Handschuhe, Laborkittel und -kittel, Überschuhe, Stiefel, Atemschutzmasken, Gesichtsschutz, Schutzbrillen oder Schutzbrillen.Sie werden normalerweise in Verbindung mit biologischen Sicherheitswerkbänken und anderen Geräten verwendet, die Reagenzien oder zu verarbeitende Materialien enthalten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.02.2023